Sportheimvermietung

Mietberechtigte:

Das Sportheim kann sowohl von Vereinsmitgliedern1 als auch von Nichtmitgliedern für Feiern oder Veranstaltungen gepachtet werden. Das Sportheim wird nach freiem Ermessen des Vereins vermietet. Eine Überlassung der Räume ist nicht möglich, wenn für andere Veranstaltungen im Sportheim oder am Sportplatz eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Gruppen und Organisationen, die dem Ansehen des Vereins schaden können, sind von der Benutzung ausgeschlossen. Das Benutzungsverhältnis ist privatrechtlich. Das Mindestalter für den Mieter beträgt 18 Jahre. Das Sportheim ist für ca. 80 Personen ausgelegt. Eine Feier sollte diese Teilnehmeranzahl nicht wesentlich überschreiten.

Grundsätzlich kann eine Anmietung nur erfolgen, wenn mindestens ein Vereinsmitglied als Dienst eingeteilt wird und auch während der gesamten Veranstaltung anwesend ist. Die Abklärung erfolgt im Vorfeld mit dem/der Verantwortlichen für das Sportheim.

Ansprechpartner für die Vermietung (Verantwortliche für das Sportheim) ist:
Ann-Kathrin Stolz / Hofstr. 31 / 73272 Neidlingen / Tel: 0172-8842833
Christoph Hepperle / Immenstr. 50 / 73272 Neidlingen / Tel: 0172-7308035

Mietpauschale:

Der Nutzungsumfang bezieht sich auf den Gastraum, das Nebenzimmer, die Toiletten, die Küche sowie die Terrasse vor dem Sportheim. Das Sportheim verfügt über eine Kühlzelle in welcher nach Absprache auch mitgebrachte Getränke und Speisen gekühlt werden können.

Die Kosten für die Anmietung betragen:

  • 200,- € für Mitglieder
  • 300,- € für Nichtmitglieder

Bei einer Absage der geplanten Vermietung ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung wird eine Ausfallpauschale i.H.v. 150,- € erhoben.

Zusätzlich wird eine Kaution in Höhe von 150,- € erhoben. Diese ist bei Abholung des Schlüssels in bar zu entrichten und wird bei der Rückgabe des Schlüssels, sofern die Nutzung gemäß den Vorgaben erfolgt ist, wieder in bar zurückgegeben.

Sollten Schäden am Sportheim, der Einrichtung oder Ausstattung entstanden sein, sind diese sofern sie nicht beseitigt werden können, bei der Rückgabe zu melden. Der Mieter haftet hierfür in voller Höhe. Für den Verlust des Schlüssels wird eine Pauschalgebühr in Höhe von 150,- € erhoben.

Bitte beachten: Bei Anmietungen kommt die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden auf! Gegebenenfalls empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Mietobjekte.

Getränke/Bewirtung:

Grundsätzlich sind alle Getränke über den TVN zu beziehen. Für selbst mitgebrachten Wein wird ein Korkgeld i.H.v. 5,- € pro Flasche fällig. Für alle vom Sportheim bezogenen Getränke wird ein Nachlass gewährt:

  • Mitglieder: 40% Nachlass auf die aktuell gültige Preisliste
  • Nichtmitglieder: 20% Nachlass auf die aktuell gültige Preisliste

Fassbier ist grundsätzlich über den aktuellen Getränkelieferanten (Kontaktdaten hat der/die Sportheimverantwortliche(n)) zu beziehen. Dieser liefert das Fassbier und stellt die Zapfanlage sowie Bierkrüge bereit. Für das Fassbier wird durch den TVN eine Servicepauschale i.H.v. 1,50 € je Liter erhoben.

Das Mitbringen eigener Getränke, insbesondere auch von Spirituosen, ist grundsätzlich nicht gestattet. Sollten spezielle Getränke gewünscht sein, ist dies im Vorfeld mit dem/der Sportheimverantwortlichen abzuklären.

Die Herausgabe der Getränke erfolgt über den eingeteilten Dienst. Dieser führt auch Buch über die herausgegebenen Getränke, was später Basis der Abrechnung ist.

Essen oder Catering kann mitgebracht werden. Die Küche sowie das vorhandene Geschirr stehen zur vollumfänglichen Nutzung zur Verfügung.

Rückgabe:

Das Sportheim ist spätestens am Vormittag des Folgetages in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Dies bedeutet:

  • besenreiner Zustand aller genutzten Räume (inkl. Toiletten)
  • geputzte Theke und Arbeitsflächen in der Küche
  • Geschirr und Gläser gereinigt und eingeräumt
  • Müll entsorgt (Müllbehälter stehen zur Verfügung)
  • Terrasse gekehrt (sofern genutzt).

Abweichende Regelungen zum Rückgabe- oder auch zum Übergabezeitpunkt können mit dem/der Sportheimverantwortlichen getroffen werden.

Grundlage für die Vermietung ist der Mietvertrag. Dieser ist bei der Anmietung unterschrieben bei der Sportheimverantwortlichen abzugeben. Sie finden ihn hier zum Download:

MIETVERTRAG

 

Für die Gültigkeit der Mitgliederkonditionen muss die Mitgliedschaft bereits mindestens 12 Monate vor Anmietung bestanden haben.

 

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