Liebe Mitglieder/innen des TV Neidlingen,
die diesjährige ordentliche Hauptversammlung muss in das Jahr 2021 verschoben werden.
Zum ursprünglich geplanten Termin am 24.04.2020 konnte die Hauptversammlung aufgrund der damals gültigen Einschränkungen durch die CoronaVO nicht satzungsgemäß einberufen werden.
Der Nachholtermin der Hauptversammlung wurde auf den 08.10.2020 gelegt. Diese Hauptversammlung wurde durch den Vorstand satzungsgemäß über das Mitteilungsblatt (24.09.2020 & 01.10.2020) einberufen.
Durch das dynamische Infektionsgeschehen Anfang Oktober wurde der LK Esslingen zum Corona-Hotspot, worauf dieser eine Allgemeinverfügung erlassen hat. Basierend auf dieser Allgemeinverfügung wurde von der örtlich zuständigen Behörde das Abhalten der Hauptversammlung untersagt.
Diese Mitteilung haben wir am Mittag des 08.10.2020 erhalten. Aufgrund der Kurzfristigkeit konnten wir die Absage der Hauptversammlung leider nur noch über die Sozialen Medien verbreiten – da am Veranstaltungsort niemand aufgekreuzt ist, hat die Informationskette scheinbar funktioniert.
Bis zuletzt haben wir gehofft, die Hauptversammlung noch in diesem Jahr durchführen zu können. Allerdings haben wir uns dazu entschieden die diesjährige Hauptversammlung auf 2021 zu verschieben. Unsere Entscheidung basiert auf folgenden Abwägungsgründen:
1) Eine Präsenzversammlung ist wegen der COVID-19-Pandemie unzulässig.
2) Die Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung ist unter Berücksichtigung der Mitgliederstruktur mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Zudem fehlt es an technischer Ausstattung (Videokonferenz-Software) welche eine rechtskonforme Abstimmung möglich macht. Eine Angebotsanfrage für ein solches Software-Tool ergab einen Betrag im hohen dreistelligen Bereich.
3) Es stehen keine unaufschiebbaren Entscheidungen an.
4) Der Verein wird rechtlich weiterhin vom aktuellen Vorstand vertreten. Basis hierzu ist §5 vom Gesetz zur Abmilderung der Folgender COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 welches besagt: „(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“
Die Vereinstätigkeiten werden vom aktuellen Vorstand, Ausschuss und Abteilungsleiter in gewohnter Weise fortgeführt.
Wir hoffen, dass wir die Hautversammlung 2020 baldmöglichst nachholen können – hierzu informieren wir sie natürlich umgehend.
Bis dahin wünschen wir ihnen, sowie allen Mitbürgern, viel Gesundheit!
Eure Vorstandschaft
Ann-Kathrin Stolz und Christoph Hepperle
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