Die Hauptversammlung muss verschoben werden!

Liebe Mitglieder des TV Neidlingen,


die außergewöhnlichen Umstände zwingen auch uns zu außergewöhnlichen Maßnahmen.
Aufgrund der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 28. März 2020) müssen wir die Hauptversammlung 2020 auf unbestimmte Zeit verschieben.

Die Hauptversammlung kann in diesem Jahr somit nicht satzungsgemäß bis zum 30.04. durchgeführt werden.
Die Erklärung zur rechtlichen Grundlage können Sie hier nachlesen:
Homepage des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) www.wlsb.de
unter dem Artikel „Rechtstipp: Stoppt das Coronavirus Ihre Mitgliederversammlung?“ (Veröffentlichung 16.03.2020)

Der Verein wird rechtlich weiterhin vom aktuellen Vorstand vertreten.
Basis hierzu ist §5 vom Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020 welches besagt:
„(1) Ein Vorstandsmitglied eines Vereins oder einer Stiftung bleibt auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung seines Nachfolgers im Amt.“
Die Vereinstätigkeiten werden wie bisher vom aktuellen Vorstand, Ausschuss und den Abteilungsleitern in gewohnter Weise fortgeführt.


Wir hoffen, dass wir die Hauptversammlung baldmöglichst nachholen können – hierzu informieren wir Sie natürlich umgehend.
Bis dahin wünschen wir Ihnen, sowie allen Mitbürgern und Mitbürgerinnen viel Gesundheit!

Eure Vorstandschaft
Ann-Kathrin Stolz und Christoph Hepperle

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